Gerade im Tierasyl Rijeka sitzen sehr viele alte Hunde, die nie die Geborgenheit, Fürsorge und Liebe in einem Familienleben kennenlernen durften. Es leben dort tatsächlich Hunde, die als Welpe ins Asyl kamen und heute 10 Jahre und älter sind.
Natürlich ist für diese Hunde die Vermittlungschance äußerst gering, aber es gibt ja sicherlich auch Menschen unter uns, die gerne einen Hund hätten, aber diesem nicht gerecht werden können und daher auf die Hundehaltung verzichten.
Wenn Sie sich jetzt angesprochen fühlen:
Vielleicht wäre ja eine Futterpatenschaft etwas für Sie.
Suchen Sie sich „Ihren“ Patenhund aus, setzten Sie sich mit uns in Verbindung und wir übermitteln Ihnen die weiteren Informationen.
Jeder noch so kleine Beitrag zählt.
Wichtig für uns ist die Regelmäßigkeit, daher wäre es ganz wunderbar, wenn Sie einen Dauerauftrag einrichten.
Damit es nicht zu Missverständnissen kommt, beschreibe ich hier kurz den Ablauf bei den Futterpatenschaften:
Diese Patenschaft ist ja ab 5 Euro pro Monat möglich. Wir denken, dass Jedem klar sein muss, dass man mit 5 Euro keinen Hund einen Monat lang ernähren kann. Daher ist es natürlich auch möglich, dass ein Hund mehrere Paten hat. Des Weiteren fällt ja gerade bei den älteren Hunden auch schnell mal eine Tierarztrechnung an, die natürlich auch beglichen werden muss.
Wenn Sie möchten, erhalten Sie von uns eine Patenurkunde mit dem Foto des glücklichen Hundes.
Das ist auch eine sehr schöne Geschenkidee.
Falls Sie noch Fragen dazu haben, kontaktieren Sie uns ruhig.
Bei Spenden bis 300 Euro reicht der Kontoauszug und es gilt die Kleinspendenregelung. Gerne stellen wir Ihnen aber auch eine Zuwendungsbescheinigung auf Anforderung aus.
Kleinspendenregelung
Für Spenden bis 300 € (Kleinspenden) an eine gemeinnützige Einrichtung ist ein vereinfachter Spendennachweis möglich. Es genügt hier einen Bareinzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung der Bank. Aus der Buchungsbestätigung müssen Name und Kontonummer des Auftraggebers und Empfängers, der Betrag und der Buchungstag ersichtlich sein. Außerdem muss der steuerbegünstigte Zweck, die Angabe über die Körperschaftsteuerbefreiung des Empfängers und, ob es sich um eine Spende oder um einen Mitgliedsbeitrag handelt, angegeben sein.